Krypto Steuern

Verschiedene Studien offenbarten kürzlich, dass Kryptowährungen eben auch als beliebtes Mittel für Geldwäsche und Steuerhinterziehung verwendet werden. Dennoch werden diesbezügliche Vorgehensweisen durch die transparente Blockchain eigentlich erschwert. Da der Handel mit Bitcoin & Co. jedoch bis dato kaum reguliert ist und sich die Finanzbehörden nicht die Mühe machen, On-Chain-Transaktionen nachzuvollziehen, entgeht dem kapitalbedürftigen Fiskus jährlich ein signifikanter Betrag.

Nun möchte die Europäische Union mit einem Richtlinienvorschlag vorbeugen und Banken sowie Krypto-Börsen verpflichten, Daten über Transaktionen an die zuständigen Steuerbehörden weiterzuleiten. Insgesamt möchte man bis zu 2,4 Milliarden Euro mehr Steuereinnahmen generieren.

Stand jetzt unterfallen Krypto-Assets nicht dem Anwendungsbereich des automatischen Informationsaustauschs in der Europäischen Union. Plattformen sind nicht verpflichtet, Einkünfte an die Steuerbehörden zu melden. Die Schlussfolgerung ist eindeutig – ein erheblicher Teil dürfte seine Gewinne vor dem Finanzamt verschleiern und die Steuerpflicht umgehen.

Während die meisten Länder jedoch schon Rechtsvorschriften oder zumindest verwaltungsinterne Richtlinien zur Besteuerung des Krypto-Handels haben, – auch in Deutschland unterliegen Kryptos einer Steuerpflicht im Sinne privater Veräußerungsgeschäfte – mangelt es an Methoden für eine konsistente Besteuerung, die effizient Daten erhebt und Steuerschulden festlegen kann.

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Mehr Internationalität bei Verfolgung von Krypto-Transaktionen

Die Ermittlung von Gewinnen aus dem Krypto-Handel ist für viele Finanzbehörden nur schwer möglich. Denn bis dato werden diese häufig über Grenzen hinweg gehandelt. Zugleich nutzen die Händler verschiedene Intermediäre oder verwenden sogar ausschließlich dezentralisierte Krypto-Börsen. Einen Teil dieser Probleme möchte die EU nun angehen, indem Banken und Anbieter von Krypto-Dienstleistungen zur Meldung der Transaktionen von EU-Bürger verpflichtet werden. Dies inkludiert auch einen regelmäßigen Austausch der zuständigen Steuerbehörden in den EU-Mitgliedsstaaten.

Umfassende Meldung von Krypto-Transaktionen erforderlich

Mit dem Richtlinienvorschlag der Europäischen Kommission sollen Krypto-Vermögensverwaltungsdienstleister oder Krypto-Vermögensverwalter verpflichtet werden, meldepflichtige Transaktionen wie Börsengeschäfte oder die Übertragung von Kryptos-Assets zu melden. Neben Kryptowährungen würden auch NFTs und andere Token-Arten erfasst werden. Denn die Krypto-Assets im Sinne des Gesetzes werden als digitale Darstellung von Werten und Rechten, die unter Verwendung von Distributed-Ledger-Technologie übertragen und gespeichert werden können, definiert.

Inkrafttreten ab 01. Januar 2026 geplant

Die neue Richtlinie soll nach dem Entwurf in überwiegenden Teilen zum 01. Januar 2026 in Kraft treten. Dem Vernehmen nach unterstützt aktuell die Mehrheit der EU-Mitglieder eine international einheitliche Verpflichtung, mehr Transparenz in den digitalen Währungsmarkt zu bekommen. Allerdings sind sich die Mitglieder noch nicht einig, wie konkret die Richtlinie ausgestaltet werden soll. Insbesondere die verpflichtende Angabe der Steuer-ID ist ein kontrovers diskutiertes Thema.

Einheitliche Krypto-Steuern in der EU als nächster Schritt?

In einem Gesetzesentwurf aus dem Europaparlament schlug man auf der Suche nach neuen Einnahmequellen zuletzt die Einführung einer einheitlichen Krypto-Steuer vor. Damit möchte man auch der fragmentarischen Struktur in den Mitgliedsländern vorbeugen. Beispielsweise könnte man eine EU-weite Kapitalertragssteuer einführen, die differente Faktoren wie Stromverbrauch und Umweltschädlichkeit einbezieht.

Wirklich transparent und einfach wirkt dies auf den ersten Blick nicht. Zwar könnte eine einheitliche Krypto-Besteuerung vornehmlich für europaweit tätige Unternehmen den bürokratischen Aufwand verringern. Zweifel bleiben jedoch offen, inwieweit die Europäische Union in die eigentlich national souverän festgelegten Steuern eingreifen darf (und sollte).