Schufa

Neues von der Schufa – diesen Satz hört wohl niemand gern. Doch nun könnte sich für Verbraucher eine erfreuliche Entwicklung ergeben. Denn ein Gutachter am Europäischen Gerichtshof hat festgestellt, dass die Schufa mit der Erstellung von Score-Werten zur individuellen Kreditwürdigkeit gegen Europarecht verstoßen könnte. Das Urteil der Richter wird erst in einigen Monaten erwartet. Derartige Gutachten des Generalanwalts sind allerdings nicht bindend. Dennoch folgen die Gerichte in der Praxis häufig den Gutachten. Einige Beobachter fragen sich daher, ob die Schufa ihr Geschäftsmodell anpassen muss, um den Anforderungen der Europäischen Union gerecht zu werden. Es dürfte spannend bleiben, ob der Schufa-Score, wie wir ihn kennen, das Jahr 2023 überdauert.

EuGH-Verfahren: Neues Gutachten unterstützt Kläger

In dem laufenden Verfahren vor dem EuGH geht es um mehrere Fälle aus Deutschland, in denen Verbraucher die Schufa verklagt haben. Dabei forderte ein Kläger die Schufa auf, einen negativen Eintrag zu löschen und ihm Zugang zu den relevanten Daten zu gewähren. Die Schufa übermittelte jedoch lediglich den Score-Wert und stellte allgemeine Informationen zur Berechnung zur Verfügung. Die Kläger proklamierten eine Verletzung ihrer Rechte und haben das Europarecht ins Feld geführt.

Das Verwaltungsgericht Wiesbaden legte den Fall nun zur Klärung der Verbindung zur Europäischen Datenschutz-Grundverordnung dem EuGH vor. Denn nach EU-Recht dürfen Entscheidungen mit rechtlicher Wirkung nicht ausschließlich durch eine automatisierte Verarbeitung von Daten getroffen werden. Der EuGH-Generalanwalt stellte darauf basierend fest, dass die automatisierte Erstellung eines Wahrscheinlichkeitswerts über die Kreditwürdigkeit – der Score-Wert der Schufa – eine verbotene automatische Entscheidung im Sinne des Datenschutzrechts darstellt.

Ein weiterer Fall im Verfahren vor dem EuGH betrifft die Speicherung von Daten zur Restschuldbefreiung von Privatpersonen. Während Insolvenzgerichte derartige Informationen nur für ein halbes Jahr öffentlich machen, behält die Schufa diese bis zu drei Jahre in ihrem Register. Der Generalanwalt des EuGH sieht darin eine rechtswidrige Praxis, da die Zielsetzung der Resozialisierung für Privatpersonen andernfalls konterkariert werde.

Schufa & Schufa-Score

Die Schufa (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) ist eine deutsche Auskunftei, die eine Vielzahl von Informationen zu Verbrauchern und Unternehmen sammelt und speichert. Dabei gilt die Schufa als wichtiger Partner für Banken, Kreditinstitute und andere Unternehmen, um die Risiken bei der Vergabe von Krediten zu evaluieren. Gespeicherte Informationen umfassen beispielsweise persönliche Daten wie Name, Geburtsdatum und Anschrift. Zugleich werden auch Daten zu bestehenden Kreditverträgen, dem Zahlungsverhalten und eventuellen Zahlungsausfällen berücksichtigt. Verbraucher können bei der Schufa kostenfrei eine Selbstauskunft anfordern und gegebenenfalls falsche oder veraltete Einträge löschen.

Der Schufa Score ist die relevante Kennzahl, die das Zahlungsverhalten einer Person widerspiegelt. Dieser wird datenbasiert und algorithmisch berechnet. Ein höherer Score bedeutet auch eine höhere Wahrscheinlichkeit für eine positive Zahlungshistorie, was wiederum eine gute Liquidität und Fähigkeit zur Rückzahlung von Verbindlichkeiten indiziert.

Wichtig für den Score sind vor allem der Umgang mit Krediten, das Zahlungsverhalten und regelmäßige Abo-Verträge. Allerdings spielen auch andere Faktoren wie Alter, Geschlecht oder Wohnort eine Rolle, obwohl sie keinen direkten Einfluss auf die Kreditwürdigkeit haben. Die Berechnung des Schufa-Scores ist komplex und nicht transparent.

Schufa Kritik nichts Neues: Intransparenz seit 100 Jahren

Die Schufa wurde bereits vor rund 100 Jahren gegründet und ist die führende Auskunftei Deutschlands. Verbraucher haben zwar bei der Schufa zwar einmal jährlich das Recht auf eine kostenlose Datenauskunft. Doch welche Daten die Bonitätseinschätzung abschließen beeinflussen, ist im Jahr 2023 unklar. Verbraucherschützer kritisieren die Intransparenz schon seit vielen Jahren. Folglich fordern sie eine Offenlegung der Berechnungsformel, was die Schufa im Hinblick auf die Relevanz als Betriebsgeheimnis jedoch ablehnt.

Die Kritik an der Schufa richtet sich daher vor allem auf die mangelnde Transparenz. Denn nicht selten haben auf den ersten Blick vergleichbare persönliche Schicksale einen differenten Schufa-Score – warum auch immer.